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	Leistungen der Behandlungspflege
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	        müssen vom Krankenhaus oder Hausarzt verordnet werden ("rosa Schein")
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	enthalten Leistungen der medizinischen Behandlungspflege wie Injektionen, Medikamentengabe, Kreislaufkontrolle, 
	Blutzuckerkontrolle, Verbände, Versorgung von künstlich angelegten Darm- oder Blasenausgängen, Magensonden, 
	zentralen Venenkathetern, Port und anderes mehr (Kostenübernahme durch die Krankenkasse, solange vom Arzt verordnet und 
	medizinisch begründet) | 
	
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	Beratungseinsätze für die Pflegeversicherung
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	        sind für den Kunden kostenfrei
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	 müssen von einer Pflegefachkraft halbjährlich bei Pflegegrad II und III und vierteljährlich bei 
	Pflegegrad IV und V bei Personen, die die Leistungen der Pflegeversicherung ausschließlich in Form von Pflegegeld erhalten, durchgeführt werden | 
	
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	Pflegeleistungen 
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	        müssen nicht vom Arzt verordnet werden
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	können vom Kunden frei gewählt werden | 
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	können über die Pflegegrade abgerechnet werden, eine Selbstbeteiligung des Kunden ist möglich | 
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	umfassen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung | 
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	zwischen dem Kunden und der Pflegeeinrichtung wird ein Pflegevertrag geschlossen | 
	
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	Hauswirtschaftliche Versorgung
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	        kann über die Pflegeversicherung abgerechnet oder vom Kunden privat finanziert werden
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   Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gern bei Ihnen zu Hause
 oder in unserem Büro!
 
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| Liegt noch keine Einstufung vor, sind wir Ihnen selbstverständlich bei der Antragstellung behilflich. | 
     
  
 
          
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